Unsere Regionalleiter sind zuständig für...
Die RohmilchGütV regelt die Prüfung der Probenahmegeräte in den Milchsammelwägen. Das Überprüfungsverfahren ist in der DIN 11868 (Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen) beschrieben. Die Zulassungsprüfung erfolgt in der Molkerei und wird nach spätestens sechs Monaten mit einer Zwischenüberprüfung wiederholt.
Stichprobenartig kontrollieren die Regionalleiter des mpr die amtliche Probennahme bei der Milcherfassung durch Milchsammelwägen. Die Planung und Durchführung dieser Kontrollen sind in einer Arbeitsanweisung detailliert geregelt. Aufgabe des Regionalleiters ist es, die Arbeit des Sammelwagenfahrers und die technischen Abläufe des Milchsammelwagens zu beobachten und bei unkorrekten Arbeitsweisen, bzw. Abläufen diese schriftlich festzuhalten. Dabei erfolgt die Mitfahrt unangemeldet. Der Mitarbeiter hat sich im Vorfeld detailliert über den Fahrzeugtyp und dadurch bedingte Besonderheiten zu informieren. Anhand einer Aufstellung werden Punkte überprüft, welche die Repräsentativität und Verschleppung bei der Probeziehung beeinflussen könnten.
Milchsammelwagenfahrer/innen, die Proben ziehen, werden vom Milchprüfring geschult. Die Schulungsinhalte sind im Leitfaden "Sachkunde für den Milchsammelwagenfahrer" vom VDM geregelt. Die Schulungen sind in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach vier Jahren zu wiederholen. Ab dem 01.07.2023 nach 2 Jahren.
Im Rahmen der Ergebnisvalidierung der Labordaten ist jeweils ein Regionalleiter täglich in Wolnzach vor Ort. Bei Fragen oder Problemen jeglicher Art ist dieser erster Ansprechpartner.
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